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Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Museumsförderprogramm „Museumsprofile“

Ziel: Förderung der brandenburgischen Museumslandschaft, innovative Konzepte, profil- und Strukturstärkung

Volumen insgesamt: 400.000 €/Jahr

Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, d. h. Vereine und öffentliche Museen, gern auch als Tandem oder im Netzwerk

Was wird gefördert? Museumskonzeptionen, Depotkonzeptionen, Netzwerkförderung, Maßnahmen der Sammlungserschließung, -erforschung und -entwicklung, Ausstellungen, insbesondere
Dauerausstellungen, museumspädagogische Maßnahmen, spezieller Schwerpunkt auch: Zeitgeschichte.

Förderzeitraum: ein Kalenderjahr

Förderhöhe: Mindestens 2.500 Euro. Eigenleistung in der Regel Für Kommunen 40% für Vereine 20%.

Frist: seit 2022 zum 30. September des Vorjahres

Info: MWFK, Referat 33, Frau Melzer, Frau Seitz, karin.melzer@mwfk.brandenburg.de, 0331-866-4950, 866-4956.

Museumsfachliche Beratung: Museumsverband Brandenburg, Dr. Arne Lindemann, lindemann@museen-brandenburg.de, 0331-2327912


Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Förderung und Begleitung des digitalen Wandels im Kulturbereich

Ziel: spartenübergreifend das künstlerische Schaffen in Brandenburg ebenso wie das kulturelle Erbe des Landes in einer digitalisierten Welt sichtbarer und erlebbarer machen; Stärkung der digitalen Selbstbehauptung und Handlungsfähigkeit von Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen

Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, d. h. Vereine und öffentliche Kultureinrichtungen, es können Verbundprojekte mit anderen Projektpartnerinnen beantragt werden

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt auf folgende vier Förderschwerpunkte, die z.T. auf einander aufbauen oder sich ergänzen können:

  1. Strategie und Qualifikation
  2. Infrastruktur
  3. Retrospektive Digitalisierung
  4. Kunst und Vermittlung

Förderzeitraum: ein Kalenderjahr

Förderhöhe: Mindestens 5.000 Euro, höchstens 70.000 Euro. Eigenleistung in der Regel 10 % für Vereine, 40 % für Kommunen

Bewerbung: Antragstellung bis 31.10. des Vorjahres

Info: MWFK, Ref. 31, Sascha Garbe, Tel.: 0331 866 – 4924, sascha.garbe@mwfk.brandenburg.de

https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/genrespezifische-kulturfoerderung/

Museumsfachliche Beratung: Museumsverband Brandenburg, Dr. Sarah Wassermann, wassermann@museen-brandenburg.de, 0331-2327911.


Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Landesförderung für Volontariate

Ziel: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der brandenburgischen Museumslandschaft

Volumen insgesamt: ausreichend für zwei Volontariate/Jahr

Wer wird gefördert? Museen jeglicher Trägerschaft, gern auch als Tandem

Was wird gefördert? Volontariate für Menschen mit Hochschulabschluss, die zwei Jahre lang in einem oder in zwei Museen Praxiserfahrungen sammeln. Museumstandems werden aufgefordert,
einen gemeinsamen Ausbildungsplan vorzulegen. Volontär*innen werden in alle Museumsbereiche eingewiesen – von der Sammlung über die Forschung und Ausstellung, Vermittlung und Management
bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Das Volontariat ist eine Ausbildungsphase. Die Vergütung beträgt 50 % von TVöD 13. Die Rahmenbedingungen orientieren sich an den Leitlinien des Deutschen
Museumsbundes.

Förderzeitraum: zwei Kalenderjahre

Förderhöhe: 50 %, d. h. ca. 13.000 €/Jahr. Eigenleistung ebenfalls 50 %.

Frist: zum 30. September.

Info: MWFK, Referat 33, Frau Melzer, Frau Seitz, karin.melzer@mwfk.brandenburg.de, 0331-866-4950, 866-4956

Merkblatt Volontariat (PDF)


Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Energieeffizienz-Maßnahmen

Das Programm bezieht sich auf die Jahre 2023 und 2024. Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 31. März 2024 möglich. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2024, eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger von öffentlichen Kultureinrichtungen im Land Brandenburg sind oder den Zweck haben, kulturelle Angebote im Land Brandenburg zu unterbreiten.
  • Juristische Personen des privaten Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen und gemäß ihrer Satzung oder ihres Gesellschaftsvertrages überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen.

Was wird gefördert?

1. vorbereitende Maßnahmen, die auch im Verbund umgesetzt werden können, wie
a) Energieberatung (Dokumentation des Ist-Zustands, Ermittlung von Kennzahlen zum Energiebedarf, Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Energieeinsparvorhaben) durch einen zertifizierten Energieeffizienzberater,
b) Qualifizierungsmaßnahmen von Personal zum Energieeffizienzbeauftragten.

2. Maßnahmen zur Förderung der energetischen Optimierung von Gebäuden und deren Ausstattung wie
a) Bauliche Maßnahmen für höhere Energieeffizienz, insbesondere Optimierung der Dämmung (Fassade, Dach, Geschossdecken, Bodenplatte, Windfang Fenster und Türen) oder der Einbau von sommerlichem Wärmeschutz zur Vermeidung des Einsatzes energieintensiver Klimaschutztechnik,
b) Erneuerung von Innen-  und Außenbeleuchtung auf Grundlage einer Lichtplanung bspw. gemäß DIN EN 124641:2021, wobei der Energieverbrauch gegenüber der Altbeleuchtung in der Regel um mindestens 55 % unterschritten werden muss,
c) Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen bspw. durch Einbau von Geräten mit Wärmerückgewinnung oder Einbau neuer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
d) Investitionen zur lokalen Erzeugung erneuerbarer Energie wie Installation von Photovoltaikanlagen, Speicheranlagen oder Wärmepumpen, Geothermieanlagen,
e) Auf- und Ausbau von Mobilitätsinfrastruktur wie bspw. E-Ladesäulen und Beschaffung von E-Fahrzeugen und E-Bikes. Bei der Beschaffung ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Die notwendige Kosten-Nutzen-Analyse kann entsprechend den Daten des Dienstkraftfahrzeug-Kostenblatts (Anlage 4) der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie vorgenommen werden.

Förderhöhe:

Die Zuwendung des Landes Brandenburg ist geplant als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung. Gemeinden oder Gemeindeverbände sollen eine Förderung in Form einer Anteilfinanzierung bis zu einer Höhe von grundsätzlich 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragen können, wobei der Eigenanteil nicht durch EU-Mittel oder Mittel des Bundes ersetzt werden kann.

Für Vorhaben nach 1. (vorbereitende Maßnahmen) werden Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von 10.000 EUR gefördert. Das Antragsvolumen je Antrag für ein oder mehrere Vorhaben muss mindestens 2.500 EUR betragen.

Für Vorhaben nach 2. (Maßnahmen zur Förderung der energetischen Optimierung von Gebäuden und deren Ausstattung) müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000 EUR betragen und dürfen grundsätzlich 500.000 EUR je Einzelmaßnahme nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen können zuwendungsfähige Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von 950.000 EUR anerkannt werden.

Bewerbung:

Die beantragten Maßnahmen müssen den in der Notlageerklärung des Landtags benannten Zwecken und Kriterien entsprechen und sollen vorrangig Maßnahmen oder Programme des Bundes und der EU flankieren bzw. ergänzen. Die ausführliche Begründung für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Land Brandenburg finden Sie in im verlinkten Dokument: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6600/6685.pdf (hier v.a. S. 3 Punkt 3)
Der Förderzeitraum endet am 31.12.2024, eine Verlängerung ist ausgeschlossen.

Antragsformular (PDF)
Finanzierungsplan (PDF)

Info:

Rückfragen können gern an MWFK.Referat32@MWFK.Brandenburg.de gerichtet werden.
Alle Details sowie die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des MWFK: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/landesprogramm-brandenburg-paket/
 


Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Denkmalhilfe

Ziel: Erhalt des kulturellen Denkmalerbes

Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zum Erhalt von Denkmalen, die historisch etc. relevant sind und von den Unteren Denkmalschutzbehörden und BLDAM befürwortet werden

Förderzeitraum: ein Kalenderjahr

Förderhöhe: 50-75 % des Gesamtvolumens. Mindestens 8.000 Euro. Eigenleistung mindestens 20 %.

Frist: 30. September des Vorjahres

Info: MWFK, Referat 33, Frau Karin Melzer, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, 0331-866-4950, karin-melzer@mwfk.brandenburg.de


Land Brandenburg, alle Ministerien: Lottomittel

Ziel: Förderung der brandenburgischen Kultur

Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, d. h. Vereine und Kommunen

Was wird gefördert? Kleinere Ausstellungen, museumspädagogische Maßnahmen, Anschaffungen

Förderhöhe: Beträge für Kleinprojekte um 5.000 Euro, Skala nach oben offen. Eigenleistung in der Regel 20 % (Vereine) oder 40 % (Kommunen, Ausnahmen möglich)

Frist: unterschiedlich, mindestens 2 Monate vor Vergaberunden

Info: Internetseiten der jeweiligen Ministerien


Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg: Kulturelle Bildung und Partizipation

Ziel: Integration durch Kultur in der Fläche des Landes Brandenburg

Volumen: 400.000 €/Jahr

Wer wird gefördert? Vereine, Kultureinrichtungen aller Sparten, Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg, gern in Kooperation mit Flüchtlingshilfe-Initiativen

Was wird gefördert? Angebote für Geflüchtete, Austausch und Begegnung, Partizipation, künstlerische Projekte, Berufsvorbereitung.

Förderhöhe: Förderlinie 1: Einjährige Projekte mit Mindestförderung 2.500 Euro. Eigenanteil in der Regel 20 %. Förderlinie 2: Dreijährige strukturbildende Projekte mit Mindestförderung 20.000 €.

Frist: 15. Oktober des Vorjahres (für 1+2), außerdem 15. Mai des laufenden Jahres (nur 1).

Info: Plattform Kulturelle Bildung www.plattformkulturellebildung.de


Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Energie: Tourismusförderung

Ziel: Förderung der touristischen Angebote in Brandenburg

Volumen: flexibel

Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, d. h. Vereine und öffentliche Museen, besonders Tourismusvereine

Was wird gefördert? muss im Einzelfall geklärt werden, am besten bei einem Beratungstermin

Frist: bitte im Einzelfall erfragen

Info: MWE, Referatsleiter Tourismus Herr Linsen, Tel. 0331-866-1550


Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Landeszentrale für Politische Bildung Brandenburg

Ziel: Förderung der Demokratie, Antirassismus, historisch-kritische Aufarbeitung, Zeitgeschichte

Wer wird gefördert? Nichtstaatliche gemeinnützige Einrichtungen, Vereine

Was wird gefördert? Veranstaltungen

Förderhöhe: Mindestens 500 €. 50 € / TN-Tag, maximal 1500 € / Veranstaltungstag zuzüglich Organisationspauschale 300 €  /Veranstaltungstag, maximal 1.000 €.

Frist: 8 Wochen vor der Veranstaltungsorganisation (Verträge)


Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie: Weiterbilden im Ehrenamt (Kofinanziert von der Europäischen Union)

Ziel: Ehrenamtliches Engagement ist in Brandenburg unverzichtbar: Der tägliche Einsatz der zahlreichen Brandenburgerinnen und Brandenburger bildet die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und macht unser Land lebenswert und zukunftsfähig. Die Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie umfasst deshalb auch die Fortbildung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in rechtsfähigen Vereinen. Ob spezielles Fachwissen, soziale Kompetenzentwicklung oder Managementinstrumente – eine Weiterbildung bereichert viele Engagierte und ihre gemeinnützige Arbeit. Gleichzeitig bieten viele Fortbildungen eine gute Gelegenheit für gemeinsamen Austausch und Vernetzung.

Wer wird gefördert? Anträge können gestellt werden durch rechtsfähige Vereine im Land Brandenburg.

Was wird gefördert? Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetezentwicklung im Rahmen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen. Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt.

Förderhöhe: Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 €. Gefördert werden bis zu 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie also, dass die Kosten der in einem Antrag angeführten Weiterbildungsmaßnahmen insgesamt mindestens 2.000 € betragen müssen.

Frist: Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.

Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Nach der elektronischen Antragseingangsbestätigung der ILB können die Anmeldung, der Abschluss des Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgen. Die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen stehen mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids fest.

Info: Zur Antragstellung berät Sie ausschließlich die Investitionsbank des Landes Brandenburg, Infotelefon 0331 660-2200, Internet ilb.de
Weitere Informationen rund um das Thema Weiterbildung erhalten Sie auf dem Infoportal www.wdb-brandenburg.de.
Einen umfassenden Überblick zu Kursangeboten finden Sie im Suchportal der Länder Berlin und Brandenburg: www.wdb-suchportal.de.


Kulturland Brandenburg 2024/25

Das Thema lautet diesmal "Welten verbinden". Mit diesem Thema sollen Kulturakteur:innen, Künstler:innen und kulturelle Einrichtungen über zwei Jahre zur kreativen Auseinandersetzung mit der globalen Vernetzung Brandenburgs angeregt werden. Was verbinden und was verbindet die Menschen im Land mit der Welt? Wie haben globale Entwicklungen die brandenburgische Geschichte bis heute geprägt? Und wie können Kunst und Kultur dazu beitragen, diese Fragen für die Zukunft neu zu denken, um Grenzen zu überwinden und Welten zu verbinden? Denn Brandenburg ist keine Insel und weitaus vielfältiger, als es auf den ersten Blick erscheint.

Wer wird gefördert? Kulturland Brandenburg 2024/25 freut sich auf Bewerbungen von vielfältigen gemeinnützigen Organisationen, wie Vereinen, Galerien, Museen, kleineren Initiativen und Netzwerken. Auch kommunale Träger wie Städte, Gemeinden, Landkreise oder ihnen nachgeordnete Einrichtungen können sich mit ihren Ideen beteiligen. Kulturakteur:innen, Wissenschaftler:innen und Künstler:innen sind ebenfalls eingeladen, eine Projektidee einzureichen, benötigen aber zur abschließenden Antragstellung einen gemeinnützigen Projektträger.

Was wird gefördert? Kulturland Brandenburg 2024/25 strebt eine Vielfalt kultureller Formate an. Insbesondere suchen wir nach Ideen für kulturelle und künstlerische Projekte, die:

  • ein neues und in sich abgeschlossenes Vorhaben umsetzen möchten;
  • innovative Zugänge zum Thema ermöglichen;
  • einen kooperativen und interdisziplinären Ansatz verfolgen, indem sie unterschiedliche soziale und kulturelle Perspektiven verknüpfen;
  • eine hohe Sichtbarkeit auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene erzielen;
  • hybride Vermittlungsformate oder digitale Komponenten im Programm berücksichtigen.

Dazu zählen Ausstellungen, Vorträge, Werkstattgespräche, Workshops, Exkursionsangebote, künstlerische Interventionen und Installationen, verschiedene Festivalformate, Konzertveranstaltungen, hybrid durchgeführte Veranstaltungsformate, partizipative Angebote, Performances, Theaterprojekte, Literaturveranstaltungen, musikalische Projekte u.v.m.

Förderhöhe:
Einjährige Förderung: anteilige Förderung (bis zu 50% der Gesamtkosten) bis zu 20.000 Euro
Zweijährige Förderung: anteilige Förderung (bis zu 50% der Gesamtkosten) bis zu 30.000 Euro pro Jahr

Frist: Bis zum 31. August 2023 können Projektideen eingereicht werden.

Info:  https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/kulturland-brandenburg-ruft-zur-beteiligung-auf/

Digitale Beratungstermine: 25. Juli 2023, 10.30 Uhr und 16 Uhr; 15. August 2023, 10.30 Uhr und 16 Uhr (Bitte melden Sie sich bis spätestens 12 Uhr am Vortag des Beratungstermins via Mail unter kulturland@gesellschaft-kultur-geschichte.de an.)

Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Christian Müller-Lorenz, Leiter der Themenjahre Kulturland Brandenburg, unter den folgenden Kontaktdaten wenden: c.mueller-lorenz@gesellschaft-kultur-geschichte, Mobil: 0151 610 60 496

 

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