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Compliance Regeln Museumsverband Brandenburg

Präambel: Die Compliance Regeln haben das Ziel, die Vorstands- und Geschäftsstellenarbeit des Museumsverbands des Landes Brandenburg e. V. transparent zu gestalten und Interessenkonflikten und Vorteilsnahmen entgegenzuwirken.

§1 – Die Vorstandsmitglieder setzen sich uneigennützig für eine positive Entwicklung des Museumsverbands im Sinne seiner Satzung ein.

§2 – Die Vorstandsmitglieder legen bei Eintritt in den Vorstand und im Laufe ihrer Vorstandstätigkeit ihre Mitarbeit und Mitgliedschaften in Gremien und Vorständen anderer Kulturträger und -verbände offen. Die Tätigkeiten werden in den Protokollen der Vorstandssitzungen vermerkt.

§3 – Sollten sich durch §1 bei strategischen Entscheidungen zur Arbeit des Museumsverbands Interessenkonflikte abzeichnen, ist im Vorstand über das weitere Verfahren hinsichtlich von Beschlussfassungen zu entscheiden. 

§4 – Vorstandsmitglieder nehmen nicht an Beratungen und Beschlüssen des Vorstands zu Förderprogrammen oder Förderentscheidungen teil, an denen die durch sie vertretene Institution, Verbände oder Vereine teilnehmen oder durch die sie (oder nahe Angehörige) durch ihre freiberufliche Tätigkeit profitieren könnten.

§5 – Die angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle verpflichten sich, für brandenburgische Museen nicht in einem entlohnten Arbeitsverhältnis tätig zu werden.

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